Elektrogesetz / Rücknahme
Hinweis zur Entsorgung von Elektro-Altgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden.
Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet, Altgeräte getrennt vom Hausmüll zu entsorgen und bei einer geeigneten Sammelstelle abzugeben. Altgeräte können kostenlos bei den kommunalen Sammelstellen der Städte und Gemeinden abgegeben werden.
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass Elektrogeräte nicht im Hausmüll entsorgt werden dürfen.
Rückgabe von Altgeräten
Im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen nach dem Elektrogesetz (ElektroG) sind wir an einem zugelassenen Rücknahme- und Entsorgungssystem angeschlossen.
Die Entsorgung und Verwertung erfolgt über unseren Partner Reclay Systems GmbH im Rahmen des RETrust-Garantiesystems.
Altgeräte können Sie daher kostenlos bei den kommunalen Sammelstellen oder offiziellen Rückgabestellen für Elektroaltgeräte abgeben.
Wir kommen unseren Verpflichtungen im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung gemäß Elektrogesetz (ElektroG) nach.
